PROT. N. 52741/2012: Das Dekret der Ordenskongregation
CONGREGATIO PRO INSTITUTIS VITAE CONSECRATAE ET SOCIETATIBUS VIATE APOSTOLICAE
DEKRET
Die Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens, nachdem sie die Überlegungen im von Hochw. Msgr. Vito Angelo Todisco am Ende seiner Apostolischen Visitation, die mit Dekret vom 5. Juli 2012 angeordnet worden war, formulierten Bericht abgewartet hat, erachtete es zum Schutz und zur Förderung der inneren Einheit der religiösen Institute und der brüderlichen Gemeinschaft, der angemessenen Ausbildung zum religiösen und geweihten Leben, der Organisation der apostolischen Aktivitäten und der korrekten Verwaltung der zeitlichen Güter als notwendig, für die Kongregation der Franziskaner der Immakulata einen Apostolischen Kommissar zu ernennen mit den aus dem Partikular- und Universalrecht erwachsenen Zuständigkeiten für die Gesamtleitung des genannten religiösen Instituts.
Vorausgeschickt, daß die Entscheidung am 3. Juli 2013 Gegenstand der Approbierung in besonderer Form gemäß Art. 18. der apostolischen Konstitution Pastor Bonus durch den Heiligen Vater Franziskus war, wird mit diesem Dekret
Hochw. P. Fidenzio Volpi O.F.M. Cap.
zum Apostolischen Kommissar
ad nutum Sanctae Sedis
für alle Gemeinschaften und Sodalen der Kongregation der Franziskaner der Immakulata ernannt.
In der Ausübung seiner Aufgaben, wird Hochw. P. Volpi alle Zuständigkeiten übernehmen, die die spezifischen Bestimmungen des Instituts und das universale Recht der Kirche der Generalleitung zuschreiben.
Es steht ihm weiter zu, sich Mitarbeiter seiner Wahl zu bedienen, wenn er es für angemessen erachtet, die von ihm nach vorheriger Zustimmung durch dieses Dikasterium ernannt werden, die er um ihre Meinung fragen kann, wann immer er dies für notwendig erachten sollte.
Hochw. P. Volpi muß alle sechs Monate dieses Dikasterium über seine Arbeit informieren, indem er einen detaillierten schriftlichen Bericht über die getroffenen Entscheidungen, die erzielten Resultate und die Initiativen übermittelt, deren Umsetzung er für das Wohl des Instituts für nützlich halten wird.
Schließlich muß das Institut der Franziskaner der Immakulata sowohl die Unkosten des genannten Kommissars und der eventuell von ihm ernannten Mitarbeiter tragen, als auch die Honorare für ihren Dienst.
Zusätzlich zu dem oben ausgeführten, hat der Heilige Vater Franziskus immer am 3. Juli angeordnet, daß jeder Angehörige der Kongregation der Franziskaner der Immakulata angehalten ist, die Liturgie nach dem ordentlichen Ritus zu zelebrieren und daß, eventuell, der Gebrauch der außerordentlichen Form (Vetus Ordo) ausdrücklich von den zuständigen Stellen für jeden Ordensangehörigen und/oder jede Gemeinschaft genehmigt werden muß, der dies beantragt.
Ungeachtet jeder anderslautenden Bestimmung
gegeben im Vatikan, am 11. Juli 2013
gezeichnet Joao Braz Card. de. Aviz
Präfekt
+ José Rodrìguez Carballo, O.F.M.
Erzbischof Sekretär